Durch den Einsatz von diskreten und kaum auffindbaren Minikameras ist es uns möglich Objekte, Räume, Bürogebäude, Produktionsstätten, Personen usw. unerkannt zu überwachen und zu observieren. Eine verdeckte Videoüberwachung ist nur dann erlaubt, wenn ein Verdacht gegen bestimmte Personen vorliegt z.B. bei Diebstahl oder Sabotage und wenn diesem Verdacht ein räumlicher Bereich zugeordnet werden kann.
Durch den Einsatz von Minikameras bleibt diese Überwachungsmethode der Zielperson verborgen. Damit die Zielpersonen die verdeckten Videoüberwachung nicht bemerken, führen wir die Montage außerhalb der Arbeitszeiten, nachts oder an Wochenenden durch.
Laut Strafprozessordnung wird das Bestehen eines dringenden Verdachtes auf arbeits- oder strafrechtliche Verstöße gefordert, um eine verdeckte Videoüberwachung durchführen zu können.
In jedem Einzelfall muss deshalb das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers gegen das wirtschaftliche Interesse des Arbeitgebers sorgfältig abgewogen werden.
Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts sind heimliche Videoüberwachungen nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung gegen den Mitarbeiter besteht wenn alle weniger einschneidenden Mittel zur Aufklärung ausgeschöpft wurden wenn die verdeckte Überwachung praktisch das einzig verbleibende Mittel ist und sich alle anderen Maßnahmen als ungenügend oder undurchführbar erweisen die Videoüberwachung muss nachweislich zeitlich begrenzt erfolgen der zu überwachende Bereich darf nicht unbegrenzt ausgedehnt werden
Ein arbeitsrechtlicher Fehler in diesem sensiblen Bereich kann dazu führen, dass Videoaufnahmen mit eindeutigen Beweisen bei einem Prozess vor Gericht nicht zugelassen werden. Deshalb hat für uns eine frühzeitige und umfassende Beratung unserer Kunden oberste Priorität.
Bitte haben Sie Verständnis das wir keine Rechtsberatung geben können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur Rechtsanwälte berechtigt sind eine verbindliche Rechtsauskunft bzw. eine Rechtsberatung zu leisten. Für juristische Fragen im Einelfall kontaktieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.
Sie sind auf der Suche nach einer Detektei, die eine umfassende Aufklärung und absolute Seriosität bei transparenter Kostenstruktur bietet? Die Detektei Pautsch und Partner ist als Wirtschafts- und Privatdetektei Ihr qualifizierter Ansprechpartner für Ermittlungen in wirtschaftlichen- und privaten Bereichen. Als Wirtschaftsdetektei und Privatdetektei erbringen wir Dienstleistungen in einem sehr weiten Spektrum für unsere Auftraggeber.
Wir sind erfolgreich tätig für Versicherungsgesellschaften, Universitätskliniken, Forschungsinstitute etc., Pharmaindustrie, Nahrungsmittelindustrie, Abfallwirtschaft, Öffentliche Betriebe und Verwaltungen, Rechtsanwälte, Notare, Behörden, Wirtschaft und Privatpersonen.
Für unsere Mandanten stehen wir in aller Regel nicht nur als einmalige Interessenvertreter, sondern als langjähriger Ansprechpartner zur Verfügung.
Jeder Auftrag wird einer individuelle Analyse unterzogen, in deren Ergebnis die Vorgehensweise festgelegt wird. Das nationale und internationale Netzwerk der Detektei Pautsch und Partner ermöglicht, Einsätze in sehr kurzer Frist zu organisieren und durchzuführen.
Vertrauen auch Sie auf die Erfahrung der Wirtschafts- und Privatermittler der Detektei Pautsch und Partner. Sprechen Sie am besten noch heute diskret und unverbindlich mit einem Detektiv unserer Detektei.
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