Unterhaltsangelegenheiten

Sie sind geschieden und müssen Unterhalt bezahlen? Sie ärgern sich über den zu zahlenden Trennungsunterhalt, da Sie wissen oder zumindest annehmen, dass Sie hintergangen werden? In vielen Trennungsfällen hat zumindest einer der Eheleute früher oder später einen neuen Partner. Durch den Nachweis, dass die angeblich unterhaltsberechtigte Person einer beruflichen Tätigkeit nachgeht bzw. in einer eheähnlichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft lebt, kann unter entsprechenden Voraussetzungen bewiesen werden, dass der Unterhaltsanspruch verwirkt ist und somit keine Unterhaltszahlungen mehr getätigt werden müssen.

In der überwiegenden Zahl der überprüften Verdachtsfälle, hat sich der Anfangsverdacht bestätigt und es konnte eine eheähnliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gerichtsverwertbar nachgewiesen werden.

Unsere Privatdetektive sind spezialisiert auf derartigen Aufträge. Vor allem die sachkundige Beratung und sorgfältige und schnelle Vorbereitung und Durchführung der Aufträge schätzen die Kunden aus dem In- und Ausland. Unterstützt werden die Ermittler bei ihren Einsätzen von der modernen Infrastruktur der Detektei Pautsch und Partner. Unsere Infrastruktur unterstützt, die Organisation von Einsätzen innerhalb kürzester Fristen.

Vertrauen auch Sie auf die Erfahrung der Detektei Pautsch und Partner. Sprechen Sie am besten noch heute diskret und unverbindlich mit einem Detektiv unserer Detektei.

Wir beraten Sie selbstverständlich auch per E-Mail oder telefonisch.

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