Fast 1000 Kinder werden in Deutschland jedes Jahr von einem Elternteil entführt.
Was ist Kindesentziehung? Um Kindesentziehung handelt es sich, wenn eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder ein Kind ohne dessen Angehöriger zu sein, den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder Pfleger entzogen oder vorenthalten wird. In Deutschland ist dies nach §235 Strafgesetzbuch eine Straftat oder bei Gefährdung des Opfers ein Verbrechen.
Jährlich werden Hunderte von Kindern aus Deutschland entführt. Die Entführung des gemeinsamen Kindes ist jedoch nicht nur ein Trend bei Ausländerehen. Nicht immer sind es die Väter, die den Krieg ums Sorgerecht auf eigene Faust lösen.
Die Gründe für eine Kindesentziehung sind vielfältig: Zum einen die Wut auf und die Macht über den anderen Elternteil, zum anderen Erpressung für die eigenen Zwecke. Das können die Fortsetzung der Beziehung sein, der Nachzug in das andere Land, aber auch der Streit um Geld oder sonstige Vermögenswerte. Benutzt wird häufig das Kind. Eltern würden meist alles tun, um es wieder zurückzubekommen.
Die meisten potentiellen Entführer legen es nicht von vornherein darauf an, die Kinder mit Gewalt zu entführen. Sie arbeiten systematisch darauf hin, dass sie legal mit dem Kind ausreisen können. Das gelingt ihnen in der Regel sehr gut, da die Umgangsrechte bei deutschen Behörden einen hohen Stellenwert haben.
Für die Kinder wäre es besser, gingen die Behörden von deren Realität aus, von deren rechtlicher Situation und dem eventuellen Grad der Gewalttätigkeit in der Beziehung der Eltern, anstatt von der Ideologie, was im Idealfall gut für die Kinder ist. Den Idealfall gibt es so gut wie nie.
Für die Rückholung der Kinder gibt es kaum Unterstützung, vor allem keine finanzielle. Die Botschaften und Konsulate berufen sich darauf, dass sie die wirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik im Ausland vertreten und deshalb nicht zuständig sind. Dazu kommt, dass sie nur für Deutsche zuständig sind, nicht aber für die inländische Bevölkerung.
Da die entführten Kinder fast alle die Doppelstaatsbürgerschaft der jeweiligen Nation ihrer Elternteile haben, sind sie in den jeweiligen Länder, in die sie entführt werden, Inländer / innen. In die Belange des Gastlandes dürfen sich die deutschen Botschaften und Konsulate aber nicht einmischen.
Es gibt einige Abkommen, in denen auf internationaler Ebene die Anerkennung von Sorgerechtsentscheidungen, die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rückführung von Kindern geregelt sind. Da ist zum Beispiel das Europäische Minderjährigenschutzabkommen und das bedeutendere ist das Haager Abkommen, das aber von vielen Ländern, vor allem von islamischen Ländern nicht anerkannt wird.
Doch trotz der in Kraft getretenen UN- und Haager Abkommen, die die Rückkehr des Kindes aus den Unterzeichnerstaaten garantieren, sieht die Realität trübe aus.
„Die offiziellen Möglichkeiten sind so gering, dass wir einvernehmlich mit dem Auswärtigen Amt Detekteien empfehlen“, sagt Wilhelm Schmidt, Mitglied der Kinderkommission im Bundestag. ( Quelle Aus FOCUS Nr. 50 1993)
Sie haben das alleinige Sorge- und oder Umgangsrecht für Ihre minderjährigen Kinder zugesprochen bekommen, aber Ihr (ehemaliger) Partner hat sich mit den Kindern ins Ausland abgesetzt, ohne dass Sie dort Ihr Recht durchsetzen können?
Sie befürchten, Ihr Kind könnte vom anderen Elternteil oder einem anderen Familienmitglied ins Ausland entführt oder dort ohne Ihr Einverständnis zurückbehalten werden.
Die Mitarbeiter der Detektei Pautsch und Partner begleiten und schützen Sie und Ihre Kinder vor Entführungen und sonstigen Angriffen.
Jeder Auftrag wird einer individuelle Analyse unterzogen, in deren Ergebnis die Vorgehensweise festgelegt wird. Das nationale und internationale Netzwerk der Detektei Pautsch und Partner ermöglicht, Einsätze in sehr kurzer Frist zu organisieren und durchzuführen.
Vertrauen auch Sie auf die Erfahrung der Wirtschafts- und Privatermittler der Detektei Pautsch und Partner. Sprechen Sie am besten noch heute diskret und unverbindlich mit einem Detektiv unserer Detektei.
Wir beraten Sie selbstverständlich auch per E-Mail oder telefonisch.
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