Aufdeckung von Schwarzarbeit

Die Aufdeckung von Schwarzarbeit kann sich mitunter recht schwierig gestalten. Einerseits findet Schwarzarbeit zu einem großen Teil im häuslichen Bereich statt, der der sozialen Kontrolle der Allgemeinheit weitgehend entzogen ist. Zum anderen sind die staatlichen Personalkapazitäten zur Schwarzarbeitsbekämpfung begrenzt. Ein umfassendes Spezialwissen und umfangreiche Erfahrungen über den Gesamtbereich der Schwarzarbeit sind bei uns selbstverständlich.

Was ist Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei

  • 1. als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbständiger seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten, welche sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergeben, nicht erfüllt,
  • 2. als Steuerpflichtiger seine Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger, die sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergeben, nicht erfüllt,
  • 3. als Empfänger von Sozialleistungen seine Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger, die sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergeben, nicht erfüllt,
  • 4. als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbständigen Betriebes, eines stehenden Gewerbes ( § 14 GewO ) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte ( § 55 GewO ) nicht erworben hat,
  • 5. als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ausübt ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein.
  • Durch illegale Beschäftigung entstehen Finanzämtern und Sozialversicherungen jährlich Schäden im zweistelligen Milliardenbereich.

    In der überwiegenden Zahl der überprüften Verdachtsfälle, hat sich der Anfangsverdacht bestätigt und es konnte Schwarzarbeit oder ein Missbrauch der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gerichtsverwertbar nachgewiesen werden.

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